Teilnahmebedingungen

1. Otto Tours behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Reiserouten, Lehrinhalte und Zeitpläne ohne vorherige Ankündigung weiter zu entwickeln, ohne dass irgendein Haftungsanspruch aus welchem Grund auch immer entsteht.

2. Otto Tours übernimmt keine Haftung für aus Fahrlässigkeit entstandene Schäden, die aus der Teilnahme an den angebotenen Tag Along Touren entstehen könnten.

3. Otto Tours kann für Fehler oder Unterlassungen von Zulieferanten nicht haftbar gemacht werden.

4. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, den durch den Veranstalter gegebenen Anweisungen zu folgen. Geschieht dies nicht, kann die weitere Teilnahme an einem Kurs oder einem Trip vorzeitig beendet werden In diesem Falle werden keine Rückvergütungen geleistet.

5. Für privaten Unterricht und Wochenendkurse gilt, dass allfällige Gebühren im Voraus zu bezahlen sind und nicht zurückerstattet werden. Der Teilnehmer kann im Falle, dass er am gebuchten Veranstaltungstag verhindert sein sollte, auf eine andere Veranstaltung verlegen, die mit dem Veranstalter zu vereinbaren ist, der solche Plätze nur im Rahmen der Verfügbarkeit vergeben kann

6. Für Tag Along Touren gilt, wenn nichts anders in den Angeboten vermerkt ist, dass mit der Anmeldung eine Anzahlung von 20% des Trippreises fällig ist. Otto Tours hat das Recht, wenn die Anmeldung zurückgezogen wird, eine Bearbeitungsgebühr von $150 einzubehalten.

7. Bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss ist eine Erstattung des Trippreises ausgeschlossen. Es gelten die folgenden

8. Stornobedingungen:

Bis 60. Tage vor Reiseantritt sind 20 % des Reisepreises fällig

Bis 40. Tage vor Reiseantritt sind 40 % des Reisepreises fällig

Bis 30. Tage vor Reiseantritt sind 60 % des Reisepreises fällig

Bis 14. Tage vor Reiseantritt sind 80 % des Reisepreises fällig

Danach sind 100% des Reisepreises fällig

9. Für den Fall, dass Otto Tours, aus Gründen, die diese zu vertreten hat, die Tour absagen muss, werden die bis dahin bezahlten Beträge ungekürzt zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Otto Tours. Die Gäste, die an einer 4WD Veranstaltung teilnehmen, haben einen Haftungsausschluss (Disclaimer) zu unterschreiben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Perth, Western Australia

12. Den Abschluss eines umfassenden Schutzbriefes mit Reisekosten-Rücktrittsversicherung und Fahrzeug-Bergungskostenversicherung wird dringend empfohlen.

13. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er mit den genannten Bedingungen einverstanden ist.

Risikobeschreibung / Haftungsregelung

Es ist dem Teilnehmer bekannt, daß die Teilnahme an einer Outback Tag along Tour mit gewissen Gefahren und Risiken verbunden sein kann, bei denen eine Verletzung, Erkrankung oder auch eine Unbequemlichkeit die Folge sein kann. Ebenso kann das mitgeführte Eigentum wie auch das Fahrzeug Schäden erleiden.

Der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, daß er den Veranstalter OttoTours von jeder Haftung freihält. Die Teilnahme erfolgt vollständig auf eigenes Risiko.

Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, daß er mit dieser Haftungsregelung einverstanden ist.

„Höhere Gewalt“

1.1 „Höhere Gewalt“ bedeutet höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Feuer, Überschwemmung, Wirbelsturm oder andere extreme Wetterbedingungen, Stromausfall, Epidemien oder Pandemien (einschließlich COVID-19), Notfälle im öffentli- chen Gesundheitswesen, Arbeitskonflikte, Streiks, Bummelstreiks oder andere Streiks, Aufstände oder zivile Unruhen, Handlungen von Regierungen, Halbregierungen oder anderen Behörden, Beschränkungen auf Landes- oder Bundesebene, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Reise- und Versamm- lungsbeschränkungen, die Unfähigkeit, erforderliche Lizenzen oder Genehmigungen zu erhalten, sowie Verzögerungen, die von Subunternehmern, Lieferanten oder Zulieferer oder andere Dritte (einschließlich Telekommunikationsanbieter), Materialmangel oder andere Störungen der Dienstleistungen von Otto Tours außerhalb seiner Kontrolle.

1.2 Wenn ein Ereignis höherer Gewalt dazu führt, dass das Unter- nehmen an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden gehindert wird oder diese verzögert: (a) dann gilt eine solche Verzögerung oder Verhinderung der Erfül- lung nicht als Vertragsbruch oder als Verletzung einer anderen Verpflichtung, die dem Unternehmen im Rahmen dieser Bedingun- gen auferlegt wurde; (b) der Kunde kann aus diesem Grund keinen Verlust oder Scha- den von der Firma verlangen; und (c) das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, eine durch höhere Gewalt verursachte Unterbrechung zu minimieren und zu verkürzen.

1.3 Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt kann Otto Tours nach eigenem Ermessen:

(a) Strecken innerhalb der Tour oder Ziele, die in der Reiseroute festgelegt sind, streichen oder ändern;

(b) andere oder gleichwertige Routen innerhalb der Reiseroute anstelle der stornierten oder geänderten Routen ersetzen;

(c) Verschiebung oder Verspätung (entweder in Bezug auf die Abfahrts- oder Ankunftszeiten oder die Dauer der Reiseroute) Zeitpunkt der Tour oder Veranstaltung, wenn dies nach dem abso- luten Ermessen des Unternehmens erforderlich ist;

(d) eine Übertragung des Vertrags oder eines Teils davon auf einen anderen Termin innerhalb von 12 Monaten (oder einen längeren Zeitraum, den das Unternehmen unter den gegebenen Umständen dies als angemessen ansieht) anbieten, wobei diese Übertragungsoption vorbehaltlich der Verfügbarkeit gewährt werden kann;

(e) eine Gutschrift im Wert der gezahlten Beträge anbieten, die auf eine andere Person übertragbar und gültig ist für Reisen innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum gültig (oder für einen anderen längeren Zeitraum, den Otto Tours nach eigenem Ermes- sen bestimmt), vorausgesetzt, dass:

(i) alle zusätzlichen Kosten, die für den neuen Vertrag anfallen, vom Kunden zum Zeitpunkt der Buchung in voller Höhe zu zahlen sind;

(ii) zusätzliche Kosten für zukünftige Veranstaltung anfallen können; und (iii) das Guthaben oder das Guthaben eines teilweise verbrauchten Guthabens nicht gegen Bargeld eingelöst werden kann.

(iii) das Guthaben oder das Guthaben eines teilweise verbrauchten Guthabens nicht gegen Bargeld eingelöst werden kann.

Änderungen der Buchung

Änderungen durch das Unternehmen

1.1 Preise und Produkte, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Unterkünfte und Produkte, wie sie auf der Website des Unternehmens angezeigt werden, können sich ändern. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Informationen ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

1.2 Otto Tours behält sich das Recht vor:

(a) Routen innerhalb der Produktroute oder Ziele, die in der Route festgelegt sind, zu streichen oder zu ändern;

(b) andere oder gleichwertige Strecken innerhalb der Reiseroute anstelle der stornierten oder geänderten Strecken zu ersetzen;

(c) die Verschiebung, Stornierung oder Verspätung (entweder in Bezug auf die Abfahrts- oder Ankunftszeiten oder die Dauer der Reise) eines beliebigen Aspekts des Produkts, wenn dies nach dem absoluten Ermessen des Unternehmens erforderlich ist.

1.3 Im Falle einer Änderung, Modifikation, Stornierung, Verschiebung oder Verzögerung erkennt der Kunde an, dass der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung und keinen Anspruch auf Entschädigung für Verluste oder Kosten hat, die aufgrund der Änderung, Modifizierung, Stornierung, Verschiebung oder Verspätung entstanden sind.

Änderungen durch den Kunden

1.4 Alle Buchungsänderungsanfragen müssen vom Kunden schriftlich per E-Mail mindestens 60 Tage vor dem Abreisedatum eingehen.

1.5 Otto Tours kann der Änderung eines Teils oder der gesamten Buchung nach eigenem Ermessen zustimmen.

1.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle separat gebuchten Komponenten vom Kunden entsprechend geändert werden.

1.7 Der Kunde ist für alle Kosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag entstehen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) neue Saison- oder andere Tariferhöhungen, Gebühren von Drittanbietern und alle an Otto Tours zu zahlenden Umbuchungsgebühren.

Staatliche Anforderungen/COVID-19

1.1 Wenn der Kunde innerhalb von 21 Tagen vor dem geplanten Abreisedatum an COVID-19 (oder einem anderen pandemischen Virus oder einer pandemischen Krankheit) erkrankt oder von der zuständigen Regierung oder einer anderen Genehmigungsbehörde oder anderen Personen angewiesen wird, sich selbst zu isolieren, muss der Kunde die Firma schriftlich benachrichtigen. Unter diesen Umständen ist der Kunde (und jeder andere Gast, der die Buchung storniert) nicht in der Lage und wird keine Erlaubnis erhalten, an der Veranstaltung teilzunehmen. Otto Tours kann dem Kunden nach eigenem Ermessen eine Verlegung zu einem andern Termin anzubieten. Otto Tours behält sich das Recht vor, Nachweise zu verlangen für eine COVID-19-Erkrankung oder einen Nachweis der Anweisung zur Selbstisolierung verlangen.

1.2 Wenn der Kunde mit erhöhter Temperatur oder anderen Symptomen von COVID-19 oder einer anderen übertragbaren Krankheit oder eines Virus (unabhängig davon, ob Sie sich der Erkrankung bewusst ist oder nicht), kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen:

(a) die Teilnahme des Kunden an der Tour verweigern;

(b) verlangen, dass der Kunde eine Gesichtsmaske oder eine andere Schutzausrüstung trägt;

(c) verlangen, dass der Kunde sich einem Antigen-Schnelltest unterzieht; oder

(d) den Kunden auffordern, die Tour abzubrechen oder das Gelände/Gebäude zum frühestmöglichen und sichersten Zeitpunkt zu verlassen.

1.3 Wenn die Klauseln 1.2(a) bis  (d) zutreffen, wird die Tour als vom Kunden storniert betrachtet und die üblichen Stornierungsbestimmungen von Otto Tours finden Anwendung. Alle Kosten, die dem Kunden und/oder Otto Tours infolgedessen entstehen, gehen zulasten des Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Geldern, die der Kunde unter diesen Umständen an Otto Tours gezahlt hat.

1.4 Wenn der Kunde mit erhöhtem Fieber oder anderen Symptomen von COVID-19 oder einer anderen übertragbaren Krankheit oder einem Virus vorstellig wird und ein negatives Ergebnis bei einem COVID-19-Test erhält, kann Otto Tours dem Kunden nach eigenem Ermessen erlauben, an der Veranstaltung teilzunehmen oder wieder daran teilzunehmen.

1.5 Wird dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung oder die erneute Teilnahme gemäß der obigen Klausel 1.4 nicht gestattet, gilt die Tour als vom Kunden storniert und es gelten die üblichen Stornierungsbestimmungen von Otto Tours. Alle Kosten, die dem Kunden und/oder Otto Tours infolgedessen entstehen, gehen zulasten des Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Geldern, die er unter diesen Umständen an die Firma gezahlt hat.

1.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle Impf- und/oder Testanforderungen und/oder Anweisungen zu befolgen:

(a) der zuständigen Regierung (Bund oder Land);

(b) der Gesundheitsbehörde oder einer anderen Genehmigungsbehörde;

(c) dem Unternehmen; oder (d) einem Drittanbieter, in Bezug auf COVID-19 (oder eine andere Krankheit oder einen Virus) für die Einreise zum Standort der Veranstaltung oder an der Veranstaltung selbst teilzunehmen

1.7 Der Kunde muss ab dem 31. Januar 2022 vollständig geimpft sein. Ein Nachweis der Impfung wird verlangt vor der Inanspruchnahme einer Zusage oder der Teilnahme an einer Tour einschließlich des Beginns einer Veranstaltung. Besteht eine Unstimmigkeit zwischen dem in dieser Klausel angegebenen Impfdatum und einer Vorschrift oder Anweisung der zuständigen Regierung (Bund oder Land), Gesundheitsbehörde oder einer anderen Genehmigungsbehörde, so gilt eine solche Vorschrift oder Anweisung der zuständigen Regierung (auf Bundes- oder Landesebene), Gesundheitsbehörde oder einer anderen Genehmigungsbehörde vorrangig.

1.8 Wenn der Kunde:

(a) nicht in der Lage ist, eine Anforderung zu erfüllen (einschließlich der Fälle, in denen die entsprechende Anforderung der Regierung, der Gesundheitsbehörde oder einer anderen Genehmigungsbehörde erst nach der bestehenden Buchung eingeführt wurde);

(b) die Buchung storniert; oder

(c) nicht in der Lage ist, den Standort des Veranstaltungbeginns zu erreichen, aufgrund einer in den Klauseln 1.6 und 1.7 genannten Anforderung, so verliert der Kunde alle an Otto Tours gezahlten Gelder.

1.9 Erfüllt der Kunde eine der in den Klauseln 1.6 und 1.7 genannten Anforderungen nicht, behält Otto Tours sich das Recht vor, die Buchung abzulehnen, die Buchung zu stornieren oder die Teilnahme des Kunden an der Veranstaltung nach freiem Ermessen Otto Tours und auf Kosten des Kunden zu verweigern.

1.10 Ist der Kunde aufgrund von COVID-19 (oder einer anderen Pandemie) nicht in der Lage, an der Veranstaltung oder einen Teil davon zu nutzen oder daran teilzunehmen, kann Otto Tours dem Kunden nach eigenem Ermessen Folgendes anbieten:

(a) eine Übertragung der Buchung oder eines Teils davon auf einen anderen Termin innerhalb von 12 Monaten (oder ein längerer Zeitraum, den Otto Tours unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet), wobei diese Übertragungsoption von der Verfügbarkeit; oder

(b) eine Gutschrift im Wert der gezahlten Beträge, die auf eine andere Person übertragbar ist und gültig ist für innerhalb von 12 Monaten nach dem Ausstellungsdatum (oder einem anderen, von Otto Tours nach eigenem Ermessen festgelegten längeren Zeitraum), vorausgesetzt, dass:

(i) alle zusätzlichen Kosten, die für die neue Veranstaltung anfallen, vom Kunden zum Zeitpunkt der Buchung in voller Höhe zu zahlen sind;

(ii) zusätzliche Kosten für eine Veranstaltung Zukunft anfallen können; und

(iii) das Guthaben oder das Guthaben eines teilweise verbrauchten Guthabens nicht gegen Bargeld eingelöst werden kann.

1.11 Der Kunde entbindet und entschädigt Otto Tours von jeglicher Haftung, Verlust oder Schaden, jeglicher Art, die dem Kunden, Otto Tours oder einer anderen Person (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personen, die mit derselben Tour abreisen oder dieselbe gebuchte Unterkunft nutzen). Eine solche Haftung, ein solcher Verlust oder Schaden kann Folgendes umfassen (ist aber nicht beschränkt auf) alle Kosten, Verluste und Ausgaben, die sich aus der Nutzung oder Teilnahme des Kunden an einer Veranstaltung, einer Stornierung oder einer Verletzung, Krankheit oder Tod des Kunden oder einer anderen Person anfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

en bestimmt), vorausgesetzt, dass: (i) alle zusätzlichen Kosten, die für den neuen Vertrag anfallen, vom Kunden zum Zeitpunkt der Buchung in voller Höhe zu zahlen sind; (ii) zusätzliche Kosten für zukünftige Veranstaltung anfallen kön- nen; und (iii) das Guthaben oder das Guthaben eines teilweise verbrauchten Guthabens nicht gegen Bargeld eingelöst werden kann.